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   OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - II-7 UF 26/14   

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OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - II-7 UF 26/14 (https://dejure.org/2014,55448)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2014 - II-7 UF 26/14 (https://dejure.org/2014,55448)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2014 - II-7 UF 26/14 (https://dejure.org/2014,55448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

  • AG Solingen - 33 F 97/13
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - II-7 UF 26/14

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).

    Nicht von Bedeutung ist es deshalb, dass es sich bei dem der zitierten Entscheidung des BGH, FamRZ 2007, 1532 zugrundeliegenden Sachverhalt um einen krassen Ausnahmefall handelte.

    Auf der anderen Seite ist aber auch zu beachten, dass die Anlegung eines objektiven Maßstabes nicht dazu führen darf, dass die im Rahmen des Zugewinns auszugleichende Vermögensbildung nicht zusätzlich - gleichsam doppelt - auch für die Bemessung des Trennungsunterhalts herangezogen wird (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, bei juris Rn. 33 für den Fall der Thesaurierung von Zinsen, die den Unterhaltsbedarf nicht prägten, dem Zugewinnausgleich unterlagen und deshalb nicht für die Bestimmung des Bedarfs nach einem objektiven Maßstab herangezogen werden durften).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Bei diesen Verfahrenskosten handelt es sich um einen Sonderbedarf des Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 2010, 452, 454; BGH FamRZ 2004, 1633, 1635; Wendl/Dose-Scholz § 6 Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es möglich, dem Vorschusspflichtigen aufzugeben, den Vorschuss in Raten zu erbringen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1633, 1635; Wendl a.a.O., § 6 Rn 30).

  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Nicht zulässig ist es hingegen, die Bedarfssätze der DT über den vorgegebenen Rahmen fortzuschreiben (vgl. BGH FamRZ 2000, 358) und - wie das Amtsgericht - einen Bedarf von 180 % festzustellen.
  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Da grundsätzlich die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung für die Bemessung des konkreten Unterhalts maßgeblich sind (vgl. BGH FamRZ 2012, 281, bei juris, Leitsatz sowie Rn 16 f.), gleichzeitig aber nichts für eine außergewöhnliche Einkommensentwicklung auf Seiten des Antragsgegners spricht, ist das gesamte Einkommen des Antragsgegners einzubeziehen, das sich zwischenzeitlich durch die Übernahme eines Anteils von mittlerweile 70 % des Gesellschaftsvermögens ab 7/2014 noch einmal erheblich gesteigert hat.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Bei diesen Verfahrenskosten handelt es sich um einen Sonderbedarf des Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 2010, 452, 454; BGH FamRZ 2004, 1633, 1635; Wendl/Dose-Scholz § 6 Rn. 21).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Es ist insoweit auf das Ehezeitende i.S. des Versorgungsausgleichs abzustellen, hier den 31.10.2013 (vgl. BGH FamRZ 1982, 781; FamRZ 1981, 442; Wendl a.a.O. § 4 Rn. 856).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf allerdings nicht dazu führen, dass der Boden der ehelichen Lebensverhältnisse verlassen wird und Vermögenseinkünfte als eheprägend zugrunde gelegt werden, die auch nach einem objektiven Maßstab nicht für die allgemeine Lebensführung verwendet worden wären (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532; FamRZ 1985, 582, FamRZ 1982, 151).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 708/80

    Qualifizierung eines Rechtsstreits als Folgesache - Anspruch eines Ehegatten auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Es ist insoweit auf das Ehezeitende i.S. des Versorgungsausgleichs abzustellen, hier den 31.10.2013 (vgl. BGH FamRZ 1982, 781; FamRZ 1981, 442; Wendl a.a.O. § 4 Rn. 856).
  • KG, 21.10.2002 - 18 WF 323/02

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses für das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 7 UF 26/14
    Der Vorschuss ist zudem billig, obwohl im Scheidungsverbund die Kosten regelmäßig gegeneinander aufgehoben werden (vgl. KG FamRZ 2003, 773, Wendl a.a.O. § 6 Rn. 36).
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